Gernot Adam ist Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Herten
Arbeitnehmer haben häufig diese Probleme:
Rechtsanwalt Adam berät Sie umgehend, welche Schritte zu ergreifen sind.
Seit über 20 Jahren bin ich schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig und befasse mich mit:
Für kleine und mittelständische Unternehmen von Bedeutung:
In welcher Eigenschaft Sie auch immer Probleme haben, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber:
All diese Probleme erfordern eine gründliche Aufklärung der Fakten.
Rechtsanwalt Adam kennt die Fragen, die gestellt werden müssen, um rechtlich bedeutsame Nuancen freizulegen.
Nicht selten kann in der Berufungsinstanz ein besseres Ergebnis erzielt werden.
Unabdingbar:
Eine gründliche Einarbeitung in Ihren Fall unter Hervorhebung der Besonderheiten. Wir lassen uns die Gerichtsakte kommen und sehen, was (schief) "gelaufen" ist.
Sprechen Sie uns an!
Noch etwas Spezielles zum Thema Kündigung
Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz in Form einer Kündigungserschwerung. Anders als etwa die Kündigungsverbote bei Schwangeren, Personen in Elternzeit oder Betriebsratsmitgliedern besteht bei Schwerbehinderten kein generelles Kündigungsverbot.
Die Kündigung eines Schwerbehinderten bedarf aber der Zustimmung einer staatlichen Behörde, dem Integrationsamt. Will der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kündigen, muss er also vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung einholen. Das Fehlen der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes macht die Kündigung unheilbar unwirksam. Diese Unwirksamkeit kann auch nicht damit geheilt werden, dass die Zustimmung nachträglich eingeholt wird. Dies gilt für alle Arten von Kündigungen (ordentliche und außerordentliche Kündigung, Änderungskündigungen).
Hinzu kommt, dass für die ordentliche Kündigung eine Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen besteht.
Es kann also durchaus hilfreich sein, einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung beim Versorgungsamt zu stellen.
Näheres hierzu siehe unter Schwerbehindertenrecht.
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